Allgemeine Gesetze:
§1 Gesetzgeber
§1.1 Gesetzgeber sind im gesamten Zwergenreich Senat und König
§1.2 Gesetze die vom Senat beschlossen wurden müssen vom König bestätigt werden
§2 Gültigkeitsbereich
§2.1 Die Gesetze gelten im gesamten Zwergenreich von Khaz Modan
§2.2 Ein JEDER der sich innerhalb der Reichsgrenzen befindet unterliegt diesen Gesetzen.
§3 Öffentlich wichtige Orte
§3.1 Der Zutritt zu öffentlichen Bereichen ist jedem gestattet. An Außenposten ist das Gesicht in der Nacht bei Annäherung offen zu tragen.
$3.2 Der Zutritt zu speziell gekennzeichneten Bereichen, wie der Halle der Waffen, ist nur befugtem Personal gekennzeichnet.
§3.3 Feindlich Gesonnen Individuen ist das Betreten gänzlich verboten.
§3.3 Der Zutritt zur Bergfestung Eisenschmiede:
§3.3.1 ist jedem freundlich gesinnten Wesen gestattet
§3.3.2 sollte bei größeren Gruppierungen von Reisenden angekündigt sein
§4 Waffen
§4.1 Ein jeder Zwerg und Gnom darf seine Waffen offen in der Stadt und im Außenposten tragen
§4.2 Anderen Rassen ist das Tragen einer Waffe erlaubt
§4.3 Vertreter des Gesetzes haben das Recht Waffen zu konfiszieren, sollten Zweifel an ihrer Sicherheit bestehen.
§4.3 Der bewaffnete Angriff auf einen Bewohner und Gäste des Königreichs ist verboten
§5 Magie
§5.1 Das Wirken von Magie im Königreich Eisenschmiede ist gestattet, solange keine Gefahr für König und Bürger besteht.
§5.2 Das Wirken unreiner Magie ist im gesamten Königreich strengstens untersagt.
§5.3 Das Wirken von Magie ist allerdings nicht an Orten gestattet, die heilig sind oder von historischer Relevanz sind.
Unter historischer Relevanz versteht man unter anderem, Orte wie Ehrendenkmähler, Königssaal oder Geschichtsträchtige Ortschaften
§6 Vermummung durch Roben/Kaputzen/geschlossene Helme
§6.1 Vermummung ist im gesamten Zwergenreich verboten. Vermummte Personen werden jedoch nur verwarnt und darum
gebeten die Vermummung zu entfernen.
§7 Tiere
§7.1 Das Mitführen gefährlicher Tiere, von Individuen die nicht Angehörige des Militärs sind und/oder im Dienste des Königreichs oder einer verbündeten Nation stehen, ist verboten.
§7.2. Eine Lizenz für das Führen von Tieren an Individuen, die nicht Angehörige des Militärs sind und/oder im Dienste des Königreich stehen, kann nach gründlicher Prüfung von höhere Stelle gegeben werden. Diese Individuen haben ihr Tier an der Leine zu führen, jeder Angriff des Tieres auf ein Mitglied des Königreichs und/oder einen Gast wird mit schwerer Strafe sowie dem sofortigen Entzug der Lizenz geahndet.
§8 Verhaltensweisen
§8.1 Beleidigung gegen ein Mitglied der Armee von Eisenschmiede wird nicht toleriert und entsprechend geahndet.
§8.2 Mitglieder der Armee von Eisenschmiede ist gehorsam zu leisten
§8.3. Mitglieder des Senats, der Forscherliga, des Adels oder anderen Institutionen des Königreichs.
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Strafgesetz:
§1 Geldstrafe und -höhe bei folgendem Verstoß:
§1.1 Beleidigung 1 Gold
§1.2 Mitführen von wilden Tieren ohne entsprechende Sicherung: 10-50 Gold je nach Art, Größe und Gefahr des Tieres/der Tiere
§2 Inhaftierung im Königreich bei folgendem Verstoß:
§2.1 Beleidigung des Königs: Geldstrafe bis zu 5 Gold(je nach Beleidigung), oder Kerker für bis zu 5 Tage.
§2.2 Beleidigung der Schöpfer, des Lichts, oder anderweitige Ketzerei durch Worte: Eine Nacht im Kerker.
§2.3 Befehlsverweigerung in Friedenszeiten: Eine Nacht im Kerker.
§3. Todesstrafe durch die Axt bei folgendem Verstoß:
§3.1 Schwere Körperverletzung
§3.2 Nutzen unreiner Magie/Hexerei (anschließend Verbrennung)
§3.3 Mord
§3.4 Diebstahl und/oder Raub
§3.5 Schwerer Betrug
§3.2.1 Rasur und Verbannung bei folgendem Verstoß:
§3.2.2 Angriff auf ein Mitglied der Armee von Eisenschmiede, ein Mitglied des Senats, ohne triftigen Grund.
§3.2.3 Rufmord oder Hetzerei gegen die offiziellen Organe der Eisenschmiede.
§3.2.4 Die Planung von rebellischen Handlungen gegen König und Verwaltung der Eisenschmiede.
Änderungen Vorbehalten!
Der Senat von Eisenschmiede im Namen des Königs!